Für einige Unruhe sorgt derzeit ein angeblicher Vorschlag der EU-Kommissin zur Neuregelung der Arbeitszeitrichtlinie. Dieser sieht vor, so wird berichtet, dass die wöchentliche Gesamtarbeitszeit 48 Stunden betragen darf – inklusive ehrenamtlich erbrachter Tätigkeiten. Von vielen Seiten wird dadurch eine massive Gefährdung ehrenamtlich getragener Organisationen befürchtet, allen voran die freiwillige Feuerwehr.

Mittlerweile gibt es von Seiten der Kommission dazu eine Klarstellung, die sich zum einen auf prozedurale Fragen und zum anderen auf die konkreten Belange der Feuerwehren bezieht. Dennoch scheint es immer noch Befürchtungen zu geben, dass ehrenamtliche Tätigkeiten zukünftig als (unbezahlte) Arbeitszeit gewertet werden und sich viele freiwillige daher von ihren freiwilligen Engagements verabschieden, weil sie sonst Probleme ihren Erwerbstätigkeiten befürchten.

Ohne den derzeitigen Stand der Diskussion und des Verfahrens bewerten zu wollen: Natürlich kann man eine solchen Gleichsetzung durchaus auch positiv sehen. Immerhin ist der freiwillig geleistete Dienst am Gemeinwohl i.d.R. nicht weniger “wert” als bezahlte Arbeit. Darüber hinaus ist es durchaus zu begrüßen, wenn für Arbeitnehmer selbstverständliche Themen wie z.B. Arbeitsschutz oder Arbeitszeit auch im ehrenamtlichen Bereich Aufmerksamkeit und Berücksichtigung finden. Dass dies jedoch nicht zu einer Einschränkung des Ehrenamtes führen darf, ist sonnenklar. Hier scheinen jedoch auch die politischen Akteure auch jenseits der Feuerwehr entsprechende Anstrengungen in Richtung der Kommission zu unternehmen.

(Einen sehr informativen Beitrag über die der Diskussion zugrundeliegende scheinbare Gleichstellung von Ehrenamt und Arbeitnehmerschaft liefern Hannes Jähnert und Dr. Frank Weller hier.)

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